Unterlagen zur innergemeinschaftlichen Lieferung
Steuerrechtlich: "Der Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen"
Checkliste Pfichten und Möglichkeiten im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung:
1. Abfrage der Gültigkeit der USt-ID Nummer beim Bundesamt für Finanzen:
- Führen Sie eine qualifizierte Abfrage mit Adresse etc. durch und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Hier der Link: Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern - Dokumentieren Sie das Abfrageergebnis
Eine steuerfreie Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat ist ohne eine gültig bestätigte USt-ID nicht möglich! Insbesondere bei Lieferungen an italienische Unternehmer sind seit 2011 bereits eine Fülle von nicht mehr gültigen USt-IDs aufgefallen!
2. Gelangensbestätigung
- Sie benötigen eine vollständig ausgefüllte mit Unterschrift des Abnehmers versehene Gelangensbestätigung in Ihren Unterlagen
- Alternativ: Eine Zulassungsbestätigung (aus dem Ausland) bei innergem. Lieferungen von Fahrzeugen ist gleichwertig der Gelangensbestätigung
Lassen Sie sich die Gelangensbestätigung stets vom Empfänger der Ware, aus dem Ausland zusenden/übermitteln. Bestenfalls ein Original per Post aber auch FAX, Brief, E-Mail, Scan ist nach akt. Gesetzeslage ausreichend. Eine per E-Mail empfangene Gelangensbestätigung muss auch als solche archiviert und bei Bedarf lesbar zu machen sein. Auch und besonders in Abholfällen ist mittels einer Gelangensbestätigung, nachträglich das tatsächliche Verbringen in den anderen Mitgliedstaat zu bestätigen.
3. Duplikat der Rechnung
- ist stets selbstverständlich notwendig
4. Kaution JA oder NEIN
- Kaution JA: Im innergem. Kfz Handel bei Abholern, bei Erstkunden die Barzahlung wünschen ist u.E. das Kautionsmodell eine zuverlässige und bewährte Methode, um die hier leider häufig anzutreffenden problematischen Lieferungen steuerlich abzusichern. (Erst nach Erhalt aller Unterlagen/Nachweise, insbesondere der Gelangensbestätigung, wird die Kaution in Höhe der Umsatzsteuer zurückgezahlt).
- Kaution NEIN: Sind alle Angaben und Prüfungen 100% plausibel oder ist ein Kunde und dessen Vertrauenswürdigkeit aus vorangehenden Geschäften bekannt oder sind alle vom Abnehmer geforderten zusätzlichen Unterlagen stimmig und bereitwillig und vollständig übergeben worden, und wird der Kaufpreis per eindeutig identifizierbarer Banküberweisung bezahlt, so kann u.E. auf eine Kaution verzichtet werden
- Bei Barzahlern von mehr als 10.000 € sind stets die Anforderungen des GWG (Geldwäschegesetzes) zu beachten!
Weitere Unterlagen/Prüfungsmöglichkeiten:
Als Standardvorgang, besonders aber in Abholfällen oder wenn irgendwelche Zweifel an der absoluten "Sauberkeit" des Geschäftsvorfalles oder an der Person des (EU-)Abnehmers bestehen, raten wir Ihnen, folgende zusätzliche Möglichkeiten zur Absicherung der Steuerfreiheit zu nutzen und zu dokumentieren:
Handelsregisterauszug
- Fordern Sie einen Handelsregisterauszug an und gleichen Sie diesen mit den Angaben des Kunden ab
- Nach Möglichkeit sollte es ein nicht mehr als 3 Monate alter, in deutscher oder englicher Sprache verfasster, beglaubigter Handelsregisterauszug sein
Vollmachten
- In allen Fällen der Abholung oder Beförderung durch einen vom Abnehmer beauftragten, sollten Sie unbedingt eine entsprechende Beauftragung oder Bevollmächtigung zu Ihren Akten nehmen und auch hier alle Inhalte abgleichen und
auf ordnungsgemäße Unterschriften achten
"Personalausweis"
- Fertigen Sie Übergabe des Gegenstands (Fahrzeuges) an einen Abholer oder Beauftragten stets eine Kopie des Personalausweises dieser Person und gleichen Sie die Namen und Unterschriften ggf mit erteilten Vollmachten und anderen Unterlagen ab
Bankverbindung des Kunden prüfen
- Sie können verlangen, dass der Kaufpreis oder ein Teil des Kaufpreises über das Firmenbankkonto des Kunden bezahlt werden muss. So können Sie auch die Identität des Zahlers mit dem Abnehmer abgleichen
Homepage Check:
- gibt es ein Impressum ?
- stimmt das mit den erhaltenen Angaben überein
HRB Nummer / Adresse / Name / Ansprechpartner / Geschäftsführer
Domaincheck
- Den Inhaber einer .com .net .org .cc .tv .name Domain können Sie über www.verisigninc.com herausfinden
- Deutsche Domaininhaber finden Sie über www.denic.de
Insolvenzcheck "europaweit"
- ist möglich unter www.e-justice.europa.eu
Bilanzcheck:
- Seit 2007 können Jahresabschlüsse von GmbH`s und anderen Kap.Ges europaweit eingesehen werden. Leider ist dies im europäischen Ausland meist kostenpflichtig
"Googeln"
- sie den Kunden/das Unternehmen
z.B. Bewertungen sichten
Fremdsprachige Seiten können mit Google leicht in deutsch wiedergegeben werden (Seite übersetzen)
Bitte beachten Sie, dass alle vorstehenden Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben. Die Inhalte sind vollumfänglich unverbindlich. Unsere Seite soll Ihnen lediglich einen Überblick und eine begrenzte Sicherheit im Umgang mit dem doch umfangreichen Thema geben. Rechtsänderungen können diesen Artikel jederzeit "überholen". Erstellt ist dieser Artikel im April 2014. Rechtssicherheit können Sie nur erlangen, wenn Sie uns oder Ihren Steuerberater konkret mit der Beurteilung eines Sachverhaltes beauftragt haben.
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