Frist für die Schlussabrechnungen nun 30.9.24

Danke an unseren Kammerpräsidenten Herrn Schwab, den Kollegen Herrn Hendricks sowie an alle anderen die sich für unseren Berufsstand hier so engagiert haben!

Die Frist für die Beantragung der Pakete 1 und 2 ist nun der 30.9.2024!



Eingestellt am 15.03.2024 von S. Härtl
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