So vermeinden Sie typische Fehler bei der Kassenführung

Folgende Fehler sind im täglichen Umgang mit Bargeld in Ihrem Unternehmen unbedingt zu vermeiden, denn Sie geben dem Finanzamt (dem Prüfer) die Möglichkeit die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzuzweifeln. Als Folge kann der Prüfer nach seinem Ermessen Hinzuschätzungen vornehmen, die in der Regel zu hohen Nachzahlungen von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer führen.

Vermeiden Sie also unbedingt nachfolgende aufgelistete Fehler bei Ihrer täglichen Kassenführung:

  • Die Aufzeichnungen sind nicht vollständig oder nicht glaubhaft wahrheitsgemäß, das heißt, es erfolgt keine lückenlose Erfassung der Belege. Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde zu liegen. Dies gilt insbesondere auch und sogar für Privateinlagen und Privatentnahmen
  • Barbelege die erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses über ein Privatkonto nachgebucht werden machen die Kassenführung angreifbar!
  • Der tägliche Abgleich zwischen Kassensoll- und Kassenistbestand muss gesichert möglich sein (Kassensturzfähigkeit). Andernfalls liegt ein schwerer Mangel vor
  • Zahlreiche Überschreibungen, nachträgliche Änderungen, erhebliche Rechenfehler und Streichungen im Kassenbuch rechtfertigen die Verwerfung der Kassenführung
  • Die Verwendung von unrichtigen Tageskassenberichten führt ebenso zur Verwerfung der Buchführung
  • Notieren Sie keine gerundeten Tageseinnahmen bei sogenannten Schubladenkassen. Damit die Ordnungsmäßigkeit gesichert ist, müssen alle Beträge centgenau dokumentiert und eingetragen sein.
  • Eine Kasse kann niemals negativ werden!. Negative Salden zeigen, dass die Erfassung unrichtig erfolgt ist und keine täglichen Kassenstürze durchgeführt werden. In der Regel wird als Folge die Kassenaufzeichnung verworfen
  • Die Einnahmen und Ausgaben werden nicht in der richtigen Reihenfolge des Datums erfasst
  • Aus dem Erscheinungsbild der Kassenberichte und aus anderen Umständen kann sich ergeben, dass keine zeitnahe Eintragung erfolgt
  • In Restaurants und Gaststätten werden teilweise nicht die Außer-Haus-Umsätze getrennt aufgezeichnet und bei bei Familienfeiern oder Betriebsveranstaltungen Einzelaufzeichnungen gemacht
  • Sofern Diebstahl und Unterschlagung beim Kassensturz festgestellt werden, ist dies zu dokumentieren. Wichtiges Indiz für die Glaubwürdigkeit der Behauptung sind die nachweisbaren Konsequenzen bzw. Strafanzeigen gegen Unbekannt oder Abmahnung gegenüber dem verantwortlichen Personal
  • Bei Geldtransit zwischen Bank und Kasse ist auf das richtige Datum zu achten. So ist der Zugang in der Kasse an dem Tag zu erfassen, an dem das Geld abgehoben wurde, auch wenn die Wertstellung seitens der Bank erst später erfolgt. Zudem ist auf die Uhrzeit zu achten, die auf den Kontoauszügen vermerkt ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Geldtransit von der Kasse zur Bank vor Geschäftsbeginn erfolgt

Wir Steuerberater Härtl Team München haben für Sie eine eigene Seite erstellt die sich ausschließlich um die KASSE dreht. Lesen Sie diesen Artikel hier.



Eingestellt am 02.12.2011 von S. Härtl


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