Automatischer Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ab 2014 !

Das heute bestehende Wahlrecht die Kirchensteuer durch die Kreditinstitute einbehalten zu lassen oder die Festsetzung erst über das Finanzamt im Veranlagungsverfahren durchzuführen entfällt für Kapitalerträge die ab dem 31.12.2013 zufließen.
  • Der Abzug der Kirchensteuer entspricht dann dem bei der Kapitalertragsteuer.
  • Dividendenausschüttungen von Aktien börsennotierter Unternehmen erfolgen ab 2012 automatisch durch die Kreditinstitute
  • Die Religionszugehörigkeit wird den Banken zum Abruf vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) zur Verfügung gestellt.
  • Bei Kapitalerträgen die der Abgeltungssteuer unterliegen wird das Antragsverfahren abgeschafft und ersetzt durch den beschriebenen Datenabruf. Die Bank muss dann jeweils im Sommer eine Abfrage - mittels der Steueridentifikationsnummer - beim BZSt vornehmen.
  • Zeitpunkt: Die Abfrage durch die Bank erfolgt erstmals im Zeitraum vom 1.8.2013 bis 30.9.2013 (Für Kapitalerträge des Jahres 2014).
  • Daneben wird auch eine Anlassabfrage für die Banken geben die vorgenommen wird wenn z.B. Kapitalerträge aus Versicherungsleistungen anfallen.
  • Die Kreditinstitute werden den Anlegern eine kommende Abfrage ankündigen. Jeder Bürger kann (was aber wohl keinen Sinn macht) beim BZSt der Übermittlung widersprechen. Die Banken werden auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.
  • Die Kreditinstitute können durch diesen neuen Abruf auch jederzeit die Ihnen gegebene Steueridentifikationsnummer überprüfen.
Haben Sie Fragen zum Kirchensteuerabzug ? Sprechen Sie uns an - wir Steuerberater München Team Härtl - helfen Ihnen gerne und unkompliziert weiter.

Übrigens - ... der Steuerberater München TIPP:
"die Kirchensteuer ist die EINZIGE STEUER die man quasi einfach abwählen kann !. Wie das geht, sagen wir Ihnen gerne. Klicken Sie auf EasyContact.



Eingestellt am 03.11.2011 von S. Härtl


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