BGH: Kündigung Bausparvertrag ist möglich

Am 21.2.2017 hat der BGH entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Bausparkasse einen (meist hochverzinsten) Bausparvertrag kündigen darf.

Demnach können Bausparverträge unter folgenden Bedingungen wirksam einseitig von der Bausparkasse gekündigt werden:

  1. wenn Ihr Bausparvertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, oder
  2. wenn der Bausparvertrag die volle Ansparsumme erreicht hat (auch wenn er noch nicht zuteilungsreif ist)
Fundstelle: (Az. XI ZR 185/16 u. XI ZR 272/16)


Eingestellt am 01.03.2017 von Anthony Albine-Stieben


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