Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung 4 Fälle

KLeinunternehmer nach § 19(1) USTG sind zwar grundsätzlich von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit; doch es gibt in der Tat 4 Ausnahmen von diesem Grundsatz:

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Die 4 Fälle in denen auch ein Kleinunternehmer(en) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss:

1. Innergemeinschaftlicher Erwerb eines deutschen Kleinunternehmens:

wird ein Innergemeinschaftlicher Erwerb getätigt, muss für diesen Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Beispiel: ein Amazon Einkauf bei einem Händler der in der EU sitzt. Diese Einkäufe sind in eine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen.

2. Leistungen eines im EU Ausland ansässigen Unternehmers

Nimmt ein deutsches Kleinunternehmen Lieferungen oder Leistungen aus oder von einem in einem EU – Land ansässigen Unternehmen – Beispiel: Rechnungen von Google über Werbekosten (Ad-Words). Diese Leistungen sind in eine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen.

3. Dreieckslieferungen mit EU Beteiligung:

Eher Selten aber auch bei sogenannten Dreieckslieferungen mit EU Vertragspartnern bei denen Du der letzte Abnehmer bist an den eine Ware geliefert wird ist eine Voranmeldung abzugeben. Beispiel: Drei Unternehmer schließen über einen Gegenstand mehrere Umsatzgeschäfte ab, bei dem der eine Gegenstand direkt vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer geliefert wird. Diese Leistungen sind in eine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen.

4. Neue Fahrzeuge

Wenn ein deutsches Kleinunternehmen ein neues Fahrzeug an einen in einem anderen EU Land ansässigen Abnehmer (egal ob Unternehmer oder Privatperson) verkauft, ist das in eine Umsatzsteuervoranmeldung aufzunehmen. Ein neues Fahrzeug in diesem Sinne ist ein (Land-)Fahrzeug das bei Verkauf weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder dessen Erstzulassung weniger als 6 Monate zurückliegt.

KURZ: Alles mit EU erfordert Deine erhöhte Aufmerksamkeit.

Wichtig auch bei Kleinunternehmen ist:

Sobald im Internet betriebliche Dinge eingekauft werden ist IMMER ein Business Konto anzulegen und zu verwenden dort muss dann zwingend die UST-ID Nummer des Kleinunternehmers angegeben werden.

Bei einem betrieblichen Einkauf über ein Internetportal ohne Business Account (Angabe der USt-ID-Nummer) entsteht die Situation, dass der Deutsche Kleinunternehmer als Abnehmer die deutsche Umsatzsteuer schuldet und keinen Vorsteuerabzug hat -> der Kleinunternehmer wird nämlich vom Portal als Privatperson identifiziert und die Rechnungen zur Lieferung werden quasi automatisch falsch und berechtigen nicht mehr zum Vorsteuerabzug.



Eingestellt am 10.08.2022 von S. Härtl
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