Achtung: Nachweise für grenzüberschreitende Lieferungen

Änderungen bei der Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen!

ab 1.1.2012 sind folgende Änderungen bei den Nachweisen für grenzüberschreitende Lieferungen zu beachten: (Übergangsregleungen = bisherige Nachweise genügen bis 31.12.2012)

bei der Ausfuhr

  • ist künftig der Nachweis strenger und unterscheidet sich, ob die Ausführ mit oder ohne ATLAS durchgeführt wird

bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • kommt der neue Nachweisbeleg: die "Gelangensbestätigung"! die durch den Empfänger abzuzeichnen ist jedoch beim Lieferer oder Spediteur vorliegen muss.
    (ein Formularmuster ist noch nicht bekanntgegeben)

Ausserdem gilt:

  • bisherige Kann/Soll-Vorschriften werden zu Muss-Vorschriften und
  • bei innergemeinschaftlichen Lieferungen führt das neue Formular zu organisatorisch umzusetzenden Veränderungen/Mehraufwand
  • Bis zum 30.6.2012 gilt eine Übergangsregelung durch die auch die bisherigen Nachweise noch anerkannt werden.

Alle Details und Einzelheiten finden Sie hier

auf unseren Steuerberater München Seiten zum "Grenzüberschreitenden Warenverkehr"



Eingestellt am 16.12.2011 von S. Härtl , letzte Änderung: 31.05.2012 von Michael Strohschein


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