Änderung Abgabefristen zur Einkommensteuererklärung ab 2018

Ab dem Steuerjahr 2018 haben sich die Abgabefristen zur Steuererklärung geändert.

Privatpersonen haben nun nicht mehr nur bis Ende Mai Zeit Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären, sondern bekommen einen automatischen Aufschub bis Ende Juli.

  • Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019.
Für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden galt bisher eine Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Diese erhalten ab 2018 weitere 2 Monate mehr Zeit. Ohne Fristverlängerung ist hier die neue Abgabefrist der 28. Februar des übernächsten Jahres.
  • Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis um 28.02.2020.

Für die Nichteinhaltung der o.g. Abgabefristen wird ab 2018 für Steuerzahler eine Verspätungszuschlagspauschale in Höhe von 25,00 € pro verspäteter Monat festgesetzt und fällig.

Zu spät dran? Kontaktieren Sie uns für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen!



Eingestellt am 29.06.2016


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