Tarifverträge

Sie wollen wissen WELCHER Tarifvertrag für Ihr Unternehmen gilt?
oder wo können Sie mehr erfahren über den INHALT von Tarifverträgen?

  • Wir geben Ihnen hier Tipps wie Sie trotz der oft anzutreffenden "Geheimhalterei" an hilfreiche Informationen und sogar Inhalte aktueller Tarifverträge kommen können!

Quellen für Informationen über Tarifverträge sind:

Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

  • erhalten Sie nahezu kostenlos über den tarifvertragsschließenden Verband.
  • Dieser ist gemäß §9 der DVO des Tarifvertragsgesetzes verpflichtet, Ihnen eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten zukommen zu lassen.
  • Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge können Sie bei Ihrer IHK-München herunterladen: www.muenchen.ihk.de

Die freiwillige Anwendung tarifvertraglicher Regelungen

  • sind möglich, wenn Sie Gegenstand eines Arbeitsvertrags sind.
  • Um sich über die geltenden Regelungen zu informieren, können Sie bei der IHK in München - hier bei uns Steuerberater München Härtl - im Haus - die Tarifsammlung des Bundesministeriums für Arbeit einzusehen.
  • Hausanschrift: Balanstraße 55 – 56, 80323 München
    Telefon: +490895116-1219,
    Die Bibliothek der IHK ist nur am Dienstag von 14–16 Uhr und Donnerstag 10–12 Uhr geöffnet

Weitere Quelle für Tarifverträge ist die Hans Böckler Stiftung:

  • Auf der Internetseite der Hans Böckler Stiftung finden Sie neben aktueller Tarifinformationen auch Hinweise zu Durchschnittslöhnen/Gehältern und auch Links zu verschiedenen Brancheninformationen. Die Internetadressen lauten:
    https://www.boeckler.de

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (VBW e.V.)

  • hier erhalten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer und auch ohne Verbandszugehörigkeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Informationen über Bestimmungen in bayrischen Tarifverträgen.
  • Sie erreichen den Verband unter 0900 1101912 (1,99 €/min (Mo-Fr 9-12 und 14-16 Uhr)

Mindestlohn-Tarifverträge

  • durch Rechtsverordnung verbindlich, gibt es heute bereits (aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
  1. im Bergbau,
  2. im Elektrohandwerk,
  3. im Baugewerbe,
  4. im Maler- und Lackiererhandwerk,
  5. im Dachdeckerhandwerk,
  6. in der Gebäudereinigung,
  7. in den Wäschereidienstleistungen,
  8. in den Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen,
  9. in der Pflegebranche,
  10. in den Sicherheitsdienstleistungen und
  11. in der Arbeitnehmerüberlassung.

Anwaltliche Hilfe:

  • Unter der Telefonnummer +49(089)295086 benennt Ihnen der
    Münchener AnwaltVerein e.V. kostenlos drei Anwälte nach Themenschwerpunkten

Eingestellt am 19.09.2013 von S. Härtl


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