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Tarifverträge
Sie wollen wissen WELCHER Tarifvertrag für Ihr Unternehmen gilt?
oder wo können Sie mehr erfahren über den INHALT von Tarifverträgen?
- Wir geben Ihnen hier Tipps wie Sie trotz der oft anzutreffenden "Geheimhalterei" an hilfreiche Informationen und sogar Inhalte aktueller Tarifverträge kommen können!
Quellen für Informationen über Tarifverträge sind:
Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
- erhalten Sie nahezu kostenlos über den tarifvertragsschließenden Verband.
- Dieser ist gemäß §9 der DVO des Tarifvertragsgesetzes verpflichtet, Ihnen eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten zukommen zu lassen.
- Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge können Sie bei Ihrer IHK-München herunterladen: www.muenchen.ihk.de
Die freiwillige Anwendung tarifvertraglicher Regelungen
- sind möglich, wenn Sie Gegenstand eines Arbeitsvertrags sind.
- Um sich über die geltenden Regelungen zu informieren, können Sie bei der IHK in München - hier bei uns Steuerberater München Härtl - im Haus - die Tarifsammlung des Bundesministeriums für Arbeit einzusehen.
- Hausanschrift: Balanstraße 55 – 56, 80323 München
Telefon: +490895116-1219,
Die Bibliothek der IHK ist nur am Dienstag von 14–16 Uhr und Donnerstag 10–12 Uhr geöffnet
Weitere Quelle für Tarifverträge ist die Hans Böckler Stiftung:
- Auf der Internetseite der Hans Böckler Stiftung finden Sie neben aktueller Tarifinformationen auch Hinweise zu Durchschnittslöhnen/Gehältern und auch Links zu verschiedenen Brancheninformationen. Die Internetadressen lauten:
https://www.boeckler.de
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (VBW e.V.)
- hier erhalten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer und auch ohne Verbandszugehörigkeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Informationen über Bestimmungen in bayrischen Tarifverträgen.
- Sie erreichen den Verband unter 0900 1101912 (1,99 €/min (Mo-Fr 9-12 und 14-16 Uhr)
Mindestlohn-Tarifverträge
- durch Rechtsverordnung verbindlich, gibt es heute bereits (aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
- im Bergbau,
- im Elektrohandwerk,
- im Baugewerbe,
- im Maler- und Lackiererhandwerk,
- im Dachdeckerhandwerk,
- in der Gebäudereinigung,
- in den Wäschereidienstleistungen,
- in den Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen,
- in der Pflegebranche,
- in den Sicherheitsdienstleistungen und
- in der Arbeitnehmerüberlassung.
Anwaltliche Hilfe:
- Unter der Telefonnummer +49(089)295086 benennt Ihnen der
Münchener AnwaltVerein e.V. kostenlos drei Anwälte nach Themenschwerpunkten
Eingestellt am 19.09.2013 von S. Härtl