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Bearbeitungsentgelt für ein Darlehen sofort abzugsfähig ?
Der BFH 9/2011 hat nun geregelt unter welchen Voraussetzungen ein Bearbeitungsentgelt für ein betriebliches Darlehen sofort in voller Höhe steuermindernd absetzbar ist:
(BFH, Urteil v. 22.6.2011, I R 7/10)
Danach ist ein Sofortabzug möglich,
- wenn der Darlehensnehmer im Falle der vorzeitigen Beendigung, das gezahlte Entgelt nicht zurückverlangen könnte.
(BFH, Urteil v. 22.6.2011, I R 7/10)
Tipp von Steuerberater München Team Härtl
Eingestellt am 12.09.2011 von S. Härtl