CORONA Hilfen

Schnellinfo Corona Checkliste Möglichkeiten Ideensammlung, Maßnahmen zur Schaffung kurzfristiger Liquidität:

CORONA - lesen Sie hier in aller Kürze die aktuellen Sofortmaßnahmen der Finanzverwaltung, des Landes Bayern und weitere Ideen und gegebene Möglichkeiten die Liquidität in der Corona Krise zu erhalten.

Unsere Maßnahmenliste ist sortiert nach der Reihenfolge die Wir empfehlen. Die Beantragung von Zuschüssen sollte nicht als Erste Maßnahme unternommen werden, sondern u.E. nach Prüfung der voranstehenden Maßnahmen erfolgen. Das kann sehr zeitnah sein aber Sie beweisen dadurch auch, dass Ihre Ersten Maßnahmen nicht die Beantragung einer Bezuschussung war.

Bundesprogramm Überbrückungshilfe für Juni bis August 2020

Alle Infos zum Nachfolgeprogramm der ersten Corona Förderung dem neuen Bundesprogramm Überbrückungshilfe finden sie hier in unserem News Artikel
"Bundesprogramm Überbrückungshilfe"

Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlung beantragen:

Dies ist die mit Abstand schnellste Methode um Liquidität zu erhalten!

Ab 23.3.2020 Bayern zahlt allen Unternehmen auf Antrag die bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlung (1/11-Vorauszahlung) unter Beibehaltung der verlängerten Fristen zurück.
Quelle:Pressemitteilung 057 vom bayrischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat

Die Antragstellung erfolgt denkbar einfach durch die Übermittlung einer berichtigten Dauerfristverlängerung (1/11) per Elster-Online Vordruck „USt 1 H“ und den Werten 1 in Zeile 22 (Berichtigung) sowie dem Wert „0“ in Zeile 24 (Betrag)

Vereinfachte Corona-Stundungsanträge:

  • Alle kommenden Steuervorauszahlungen können aktuell unbürokratisch und zinslos gestundet werden. Für eine fällige Gewerbesteuerzahlung ist die Stadt/Gemeinde zuständig. Originaltext: Die vereinfachte Stundungsregelung gilt für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 Abgabenordnung
  • Formular-Link: hier . Achten Sie auf die Hinweise.
    Quelle Pressemitteilung LfSt 19.3.2020
  • Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer können nicht gestundet werden (Es kommt nur Vollstreckungsaufschub in Frage)

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nun möglich (ab 27.3.20)

Stundungsanträge werden bei glaubhafter Corona-Begründung genehmigt und bleiben zinsfrei. Die Stundung ist derzeit meist begrenzt bis 30.6.2020.
Die AOK Bayern hat auf ihrer Internetseite eine neue Vorlage für den Stundungsantrag zu SV-Beiträgen bereitgestellt. Link Stundungsantrag Beiträge AOK Bayern
Die Krankenkassen stellen immer noch keine einheitlichen Anforderungen weshalb jeder Antrag der betroffenen Krankenkasse gestellt werden muss. Wir empfehlen Ihnen zuerst die Krankenkasse teöefonisch oder via deren Homepage zu informieren.

Link zu 2 PDF Schreiben des Spritzenverbandes der Krankenkassen über ZDH.

WICHTIG: Lohnfortzahlung bei Krankheit:

Mitarbeiter die sich nicht gut fühlen oder kränkeln sind zum Arzt zu senden und dann ab nach Hause. Das reduziert die Ansteckungsgefahr der Kollegen und der Arbeitgeber (kleinere und mittlere Betriebe) erhält Lohnfortzahlung von der Krankenkasse nach dem AAG. (Ersatz von Arbeitgeberaufwendungen bis zu rd. 80% bei Krankheit) Wenn ein Mitarbeiter krank ist und dann Kurzarbeit im Unternehmen angeordnet wird bleibt es bei Krankheit und Lohnfortzahlung in voller Höhe solange bis die Krankschreibung endet.

Lastschrifteinzug bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen einfach widerrufen:

  • Ungewollte Abbuchungen und zur Vermeidung von Rücklastschriften können Sie direkt bei der Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zum 10.April 2020 ff den Lastschrifteinzug bereits bei der Übermittlung ausdrücklich ausschließen in dem die Sonstige Angaben in Zeile 73 in Kennziffer 26 eine 1 eintragen.
  • Sie können aber auch aufgrund der Coronavirus Lage generell den Lastschrifteinzug (das SEPA-Lastschriftmandat) widerrufen, via Email, Fax oder Post an Ihr Finanzamt.

Soforthilfe-Corona für Bayern

! Programm ist am 31.5.2020 ausgelaufen - eine Antragstellung nicht mehr möglich!

  1. Die Antragstellung ist nur noch online möglich Link: hier beim stmwi (Staatsministerium für Wirtschaft).
  2. Das bayerische Programm tritt hinter das des Bundes zurück, also ist vorrangig das Programm des Bundes zu beantragen, außer das bayerische Programm ist für Sie günstiger!
  3. Der online Prozess ermittelt während der Eingabe das für Sie richtige Programm.
  4. Antragsberechtigt sind alle Gewerbebetriebe und angehörige freier Berufe mit Sitz in Bayern mit bis zu 250 Mitarbeitern, die durch Corona in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage graten sind und dies an Eides statt versichern.
Höhe der Soforthilfe Corona Bayern:
  • 5.000 Euro für Betriebe bis 5 Mitarbeiter
  • 7.500 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • 15.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
  • 30.000 Euro für Betriebe bis 250 Mitarbeiter
  • Die Leistung ist steuerbar aber nicht zurückzuzahlen (Zuschuss).
  • Achtung, die Leistung ist an feste Voraussetzungen gebunden und greift nicht in allen Fällen.
  • Prüfen Sie bitte sehr genau ob Sie alle im Antragsformular abgefragten Voraussetzungen erfüllen.
  • Zur Definition und Berechnung des Liquiditätsengpasses haben wir für Sie einen eigenen Artikel in unseren News hinterlegt.
  • Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
  • Die Voraussetzungen werden im Nachgang geprüft.
  • Offizielle Information unter: Soforthilfe-Corona
    Übersicht zu den Förderprogrammen ALLER Bundesländer

Soforthilfe-Corona - Programm des Bundes

! Programm ist am 31.5.2020 ausgelaufen - eine Antragstellung nicht mehr möglich!

Betriebe bis 10 Mitarbeiter können zusätzlich zur länderbasierten Corona-Soforthilfe beim Bund eine steuerbare, nicht rückzahlbare Soforthilfe beantragen, die der Überbrückung von z.B. laufende Betriebskosten, Miete, Leasingraten und Darlehenstilgungen u.a. dienen sollen. Inkraft getreten am 27.3.2020.
Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona nach dem 11.3.2020und das Unternehmen darf vor März 2020 NICHT bereits in Schwierigkeiten gewesen sein (Unterkapitalisiert).

Höhe der Corona-Soforthilfe des Bundes:

  • bis zu 9.000 EUR Zuschuss (einmalig) für 3 Monate Betriebe bis 5 Mitarbeiter
  • bis zu 15.000 EUR Zuschuss (einmalig) für 3 Monate Betriebe bis 10 Mitarbeiter.
Details und Formulare: hier beim Bundesministerium

WICHTIG: Kurzarbeit

Link zu unserem Artikel Kurzarbeit
Zur schnellen reduzierung der Personalkosten Beantragen Sie Kurzarbeit noch im März. Berechtigt sind nun bereits Betriebe die "Coronabedingt" Arbeitsausfälle von mehr als 10% haben.
Erster Schritt ist die Registrierung bei Ihrer Arbeitsagentur. Erledigen Sie alles Online.
Link zur Infoseite der Arbeitsagentur zur Kurzarbeit
Link zu einem Berechnungstool für Kurzarbeitergeld
Entgegen ursprünglicher Ankündigungen werden Minijobber nicht in die KUG Regelung mit einbezogen. "Quelle: www.minijobzentrale.de"

Die Corona Programme der KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau:

Die KfW bearbeitet und unterstützt in diesen Tagen - lt. Bundesregierung - schnell und unkompliziert die Kreditvergabe und Bürgschaftsbereitstellung für Unternehmen.
  • WICHTIG: Die Beantragung erfolgt immer direkt über Ihre Hausbank.
  • Wir sind für Sie da und stellen Ihnen unverzüglich die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen für Ihre Hausbank und die KfW zur Verfügung.
  • Nutzen Sie die neuen Programme die durch die Bundesregierung aufgelegt und unterstützt werden. Info und Formulare. Daneben bietet die KfW auch zahlreiche Bürgschaftsprogramme.

Darlehen der LfA-Förderbank Bayern

Gleiches gilt auch für die LfA Förderbank Bayern. Die LfA stellt gleich mehrere strukturierte Kreditprogramme und Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Direkt zu den Förderprogrammen der LfA.
  • WICHTIG: Die Beantragung erfolgt stets direkt über Ihre Hausbank.
  • Wir sind für Sie da und stellen Ihnen unverzüglich die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen für Ihre Hausbank und die LfA Bayern zur Verfügung.
  • Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen sowie die Daten zur schnellen und kostenlosen Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Tilgungsaussetzung bei der LfA Förderbank Bayern

Auf Antrag gewährt die LfA Förderbank Bayern zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise folgendes:
  • NEU Tilgungsaussetzung ist nun auch für die aktuellen Programme möglich (bis max. vier Tilgungsraten) Formular Vordruck 567 über die Hausbank zu beantragen.
  • NEU Bürgschaftsübernahme durch die LfA statt 5 Mio. nun bis 30 Mio. EUR und
  • NEU der Bürgschaftssatz wurde von zunächst 80% auf 90% und nun auf bis zu 100% erhöht
Quelle: Rundschreiben Nr. 7/2020 der LfA Bayern

Geleistete Vorauszahlungen prüfen und ggf. Herabsetzung und Erstattung beantragen

Wenn bereits heute absehbar ist, dass Ihr Unternehmen keinen Gewinn 2020 erzielen wird können auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen 10.3.2020 / 10.2.2020 auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer mit entsprechender Begründung im Standardverfahren angepasst und auch erstattet werden. Beachten Sie dass Sie dann verpflichtet sind die Vorauszahlugnen wieder nach oben anzupassen sollte sich die Situation wieder verbessern.

Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt:

Das Finanzamt (Bayern) hat bis 31.12.2020 alle Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt bzw. ausgesetzt.

Erlass von Säumniszuschlägen wir genehmigt

Säumniszuschläge (Bayern) werden auf Antrag erlassen. Diese Regelung soll bis 31.12.20120 gelten.

Überstunden und Urlaubsansprüche

Übersehen Sie nicht, Überstunden und Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter abzubauen.

Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht ist bis zum 30.9.2020 ausgesetzt.

Software

Software die das Arbeiten unter Corona erleichtert, hat heise.de für Sie zusammengestellt. Viele Anbieter haben die kostenlosen Zeiträume stark ausgedehnt. Link www.heise.de

Tilgungsaussetzung allgmein:

Eine wirksame Methode zur Schaffung schneller Liquidität ist die Beantragung der Aussetzung von Tilgungsraten. Dann reduziert sich die Belastung auf die Zinszahlung. Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Achtung eine beantragte Tilgungsaussetzung kann dazu führen dass die Berechtigung für künftige öffentliche Kredite bei der KfW/LfA verloren geht. Sprechen Sie das aktiv bei Ihrer Bank an.

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Dies ist nur selten der Fall; Die 2 Berechtigungsgründe für Ansprüche auf Entschädigung nach dem IfSG für Verdienstausfälle sind
  1. ein behördlich verhängtes berufliches Tätigkeitsverbot nach §56 des Infektionsschutzgesetzes wegen Ansteckungsgefahr und
  2. wenn der Unternehmer/Selbständige aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne befohlen wurde.
Link zu unserem Artikel: Ansprüche auf Corona-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Anwaltliche Begleitung hier ist unerlässlich. Der Steuerberater ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.

Wir sind für Sie da:

  • Persönliche Termine finden digital statt. Sprach- und Videokonferenzen, Skype, Screensharing u.v.m.
  • Unsere Erreichbarkeit ist gewährleistet: Sie werden nicht merken, dass das gesamte Team sich seit dieser Woche im Home-Space befindet
  • Unterlagen abgeben ist weiterhin möglich - rufen Sie uns einfach an, wir kümmern uns.


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