Frist für die Schlussabrechnungen nun 30.9.24

Danke an unseren Kammerpräsidenten Herrn Schwab, den Kollegen Herrn Hendricks sowie an alle anderen die sich für unseren Berufsstand hier so engagiert haben!

Die Frist für die Beantragung der Pakete 1 und 2 ist nun der 30.9.2024!



Eingestellt am 15.03.2024 von S. Härtl
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)