Regelung für Schweizer Kapital - Vermögen ist beschlossen !

Aktualisiert 29.4.2013

Das Abkommen mit der Schweiz ist GESCHEITERT

- siehe hierzu bitte unsere Steuerberater München News -

Aktualisiert 21.9.2011

Das schwarz-gelbe Kabinett hat heute trotz Widerstands aus den Bundesländern im Bundestag das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz gebilligt. Es könnte aber immer noch im Bundesrat scheitern !

Aktualisierung vom 12.9.2011
Das geplante Abkommen - Regelungen siehe unten - steht auf der Kippe ! In den Diskussionen zu diesem Thema fielen Äusserungen wie: [list]"...dass kriminelle Steuerhinterzieher amnestiert werden", "... dass die Verhandlungen der Bundesregierung mit der Schweiz zu einem "skandalösen Ergebnis" geführt hätten, bei dem "schwerreiche Straftäter viel zu billig" davonkämen.

Steuerberater München Team Härtl Rät: Abwarten - mehr kann derzeit nicht getan werden.

ARTIKEL:
Die geplanten Steuerlichen Regeln für Vermögen in der Schweiz:

…die Besteuerung der Erträge Schweizer Konten werden künftig von der Höhe her besteuert wie inländische Kapitalerträge und Alt-Vermögen können "weiss" also legalisiert werden.

Steueroase Schweiz ade` !

Deutschland und die Schweiz haben am Mittwoch 10.8.2011 eine Lösung gefunden. Das noch nicht unterzeichnete Abkommen wurde von den Parlamenten durchgewunken und wird vorraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten.

Altvermögen legalisieren:
Schwarzgeld könnte einmalig nachversteuert werden mit zwischen 19 und 34 Prozent. Damit sollen die Steuerschulden von Hinterziehern aus der Vergangenheit erledigt und das Vermögen legalisiert werden. Schätzungen nach liegen zwischen 130 und 280 Milliarden Euro in der Schweiz.

Künftige Behandlung :
Kapitalerträge deutscher Anleger werden mit einer Abgeltungssteuer belegt. Die Abgabe beträgt 26,375 Prozent und ist damit genauso hoch wie in Deutschland einschließlich "Soli-Zuschlag".
Das Geld wird anonym an Deutschland überwiesen.

Verteilung der Mehreinnahmen in Deutschland:
Von den Einnahmen erhält der Bund voraussichtlich etwas weniger als die Hälfte, den Rest teilen sich Länder und Kommunen.

Die Vereinbaraung bildet eine Brücke zur Steuerehrlichkeit bei Wahrung der Privatsphäre, die Alle Betroffenen wirklich nutzen sollten !

Deutschland bekommt Steuern ohne Aufwand und es zueht auch einfachere Amtshilfe und einen erleichterten Zugang Schweizer Banken auf den Deutschen Markt vor.

Kritik gibt es auch schon an der neuen Regelung: "der steuererhliche Bürger ist wieder einmal der Dumme" "Steuersünder bleiben auf Dauer anonym", jedoch ist die Regelung für die Länder aus unserer Sicht durchaus zweckmäßig.

Gerechtigkeit wird es bei Steuern nie geben, damit müssen wir alle leben.

Schon die AO sagt: Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.


Eingestellt am 11.08.2011 von S. Härtl


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