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Eltern Hochbegabter erhalten steuerliche Förderung
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Bundesfinanzhof, VI-R-37/10, Pressemitteilung vom 10.08.2011
Bundesfinanzhof, VI-R-37/10, Pressemitteilung vom 10.08.2011
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
Da hochbegabte nicht selten unter Störungen der Psyche leiden ist wohl in zahlreichen Fällen eine medizinische Veranlassung gegeben.
Beachten Sie, dass der BFH auch seine strenge Auffassung bezüglich der Notwendigkeit amtsärztlicher Atteste aufgegeben hat. (Siehe unsere News)
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Eingestellt am 12.08.2011 von S. Härtl