Die zeitnahe Betriebsprüfung ist da - ab 2012!

Durch die Änderung der Betriebsprüfungsordnung (§4BPO) sind die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung geschaffen worden.

Informationen zur zeitnahmen Betriebsprüfung:

  • Erstmals anfang kommenden Jahres (2.1.2012) kann die Finanzverwaltung erstmals Prüfungsanordnungen für die sogenannte Zeitnahe Betriebsprüfung versenden.
  • Dass Anfang 2012 ein Prüfer für 2011 kommt bleibt u.E. jedoch unwahrscheinlich - aber für das zu prüfende Jahr 2010 halten wir - Steuerberater München Team Härtl - das in besonders gelagerten Fällen durchaus für möglich.
  • Der Prüfungszeitraum kann dann auch nur EIN JAHR umfassen.
  • Die restliche Ablauf der Betriebsprüfung erfolgt "wie gewohnt".
  • Im Ergebnis gibt es sie nun: die “Prüfung im Jahrestakt

Die Vorteile einer zeitnahmen Prüfung sind:

  • zeitnah festgestellte oder entstandene Steuernachzahlungen kosten weniger oder keine Zinsen mehr (6%p.a. §233a AO).
  • Fehler die sich sonst über Jahre hinziehen werden früher abgestellt und sparen somit Geld.
  • Die Jahresabschlüsse werden nicht mehr 5 Jahre später geändert/verändert.
  • Die Suche nach Unterlagen und im Gedächtnis fällt bei zeitnaher Prüfung wesentlich leichter.
  • Um z.B. einen Datenzugriff durchzuführen, sind Altdaten nicht mehr so "veraltet" abgelegt, dass die moderne EDV Sie nicht mehr lesen / öffnen kann.

Stellen Sie sich als Unternehmer darauf ein, dass verstärkt zeitnahe Schwerpunktprüfungen stattfinden werden und dadurch auch unterjährig Buchführungsunterlagen zur Verfügung zu stellen sind.

Steuerberater München Team Härtl rät:

Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer können nun also jederzeit einen Antrag auf zeitnahe Prüfung stellen, einen Anspruch darauf haben sie nicht. Die Entscheidung daüber liegt im Ermessen des Finanzamtes (und ist wohl auch durch die Kapazitäten beeinflusst / natürlich begrenzt).


Eingestellt am 08.12.2011 von S. Härtl


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