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Warum zum Steuerberater beim Immobilienkauf ?
Denken Sie immer daran, Ihren Steuerberater - uns - mit ins Boot zu holen, wenn Sie eine Immobilie erwerben!
VOR der notariellen Beurkundung ist wichtig, denn wir Steuerberater haben das Wissen
- welche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben, zulässig und für Sie am Besten passend sind (z.B. Vermietung an Angehörige, mehrfache Abschreibung einer Immobilie durch innerfamiliären Erwerb, Vorbehalte bei vorweggenommener Erbfolge u.v.m.)
- zur Fehlervermeidung hinsichtlich güterrechtlicher Auswirkungen
- um Optimierungen bei der richtigen Kaufpreisaufteilung (=Verhältnis zwischen Grund und Boden und Gebäudeanteil), mit dem Ziel Erhöhung des abschreibungsfähigen Gebäudeanteils zu erreichen
- wie man die Grunderwerbsteuer durch getrennten Ausweis von Kaufpreisbestandteilen in der Urkunde reduzieren kann, und
- um letztendlich auch eine Vereinfachung des steuerlichen Setups im Anschluss zu erreichen.
Erhöht sich durch die gesonderte Nennung des tatsächlichen Grund- und Bodenkaufpreisanteils (eine zulässige Gestaltung) der Gebäudeanteil bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit einem Kaufpreis von 500 T€, nur um 10%, so entsteht eine Steuerersparnis von bis zu 22.5000 € verteilt auf die gesamte Abschreibungsdauer. Da macht Steuerberaterrat wirklich Sinn. Das von der Finanzverwaltung angewandte Rechentool des BMF endet derzeit in München bei gebrauchten Immobilien häufig bei einem nicht abschreibungsfähigem Grund- und Bodenanteil in Höhe von 75-80%.
Eingestellt am 27.04.2017 von S. Härtl