<< Rangrücktrittserklärung nicht mehr notwendig? | Betriebsausgaben ABC für Selbständige und Gewerbetreibende >> |
Ferienjob - wann bestehen welche Risiken?
Nicht in allen Fällen bleib ein Ferienjob ohne Nebenwirkungen. Trotz der Streichung der Verdienstgrenzen für volljährige Kinder ist in manchen Fällen das Kindergeld/der Kinderfreibetrag gefährdet!
Keine Ferienjob-Gefahr herrscht
- bei Kindern in einem Ausbildungsverhältnis oder
- bei Kindern in einem Mini-Job und
- auch nicht bei minderjährigen Kindern- in diesen Fällen gilt die 20 Std. Grenze nicht.
Negative Auswirkungen kann ein Ferienjobin folgenden Fällen haben:
- Eltern deren Kinder nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder nach Abschluss eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind; denn hier muss bei den arbeitenden Kindern unbedingt die zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche beim Ferienjob Ihrer Kinder beachtet werden.
- In Monaten der Ausübung eines Ferienjobs - einer "schädlichen Erwerbstätigkeit" - in der die erlaubte Wochen-Stundenanzahl von 20 überschritten wird, entfällt für die Eltern das Kindergeld oder die Kinderfreibetrag!
- Ausnahme:
Schülern und Studenten ist es erlaubt als Ferienjobbler bis zu zwei Monate pro Jahr diese 20 Stunden zu überschreiten. - Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass im Jahresdurchschnitt diese 20 Std pro Woche beim Ferienjob nicht überschritten wird.
- Betroffene Eltern und Kinder müssen in anderen Monaten entsprechend auf Arbeit verzichten oder entsprechend reduzieren.
- Unabhängig von allem vorgenannten sind für Kinder, Jugendliche und Auszubildende die Arbeitsschutzgesetze zu beachten.
Eingestellt am 05.07.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 24.05.2018 von Michael Strohschein