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Neues zur Gelangensbestätigung ab 1.7.2013
Zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung treten folgende Änderungen ab 1.7.2013 ein:
Der Gesetzgeber hat es eingesehen, die strikte und zwingende Vorlage einer Gelangensbestätigung als einzig geltender Nachweis zur Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wurde, oder wird ab 1. Juli 2013 wie folgt erleichtert.
Neben der Gelangensbestätigung
werden künftig auch folgende Nachweise anerkannt:
- verschiedenste Arten von Bescheinigungen der Spediteure
- ein handelsrechtlicher Frachtbrief,
- Tracking- oder Tracing-Protokoll eines Transportunternehmens
- Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters
Eingestellt am 17.04.2013 von S. Härtl