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Vorsteuerabzug bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer
Sie fragen sich ob sie die in einer Rechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer im Zuge der Corona Steuersatzabsenkung als Vorsteuer ziehen können ?
Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer (19% statt 16%):
Die Antwort lautet: Ja, irrtümlich zu hoch ausgewiesene Vorsteuer kann in Höhe des zutreffenden Steuersatzes geltend gemacht werden.Geht der Vorsteuerabzug im Ganzen verloren?
NEIN, enthält eine eine Rechnung 19% statt richtigerweise 16% oder 7% statt 5% so sollten Sie den Rechnungsaussteller informieren aber es besteht keine Gefahr dass sie den Vorsteuerabzug im Ganzen verlieren.Zu niedrig ausgewiesene USt:
Am Ende der Corona Steuersatzabsenkung (derzeit zum 1.1.2021 geplant) gilt, eine zu niedrig ausgewiesene Vorsteuer kann maximal mit dem ausgewiesenen Betrag geltend gemacht werden.Kann ich Vorsteuer ziehen, obwohl der Ausweis von Umsatzsteuer insgesamt nicht berechtigt war?
NEIN, ein Vorsteuerabzug zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer ist nicht möglich.Beispielfall: Sie erhalten eine Rechnung über eine nicht steuerbare (Reverse Charge) Leistung oder Sie erhalten eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis bei einer an sich steuerfreien Lieferungen/Leistung. Die dort ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht abzugsfähig. Hier ist Anforderung einer korrigierten Rechnung zwingend zu empfehlen.
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Eingestellt am 10.06.2020 von S. Härtl
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