Jahresabschluss

im Zentrum unserer täglichen Steuerberaterarbeit in München, der Jahresabschlusserstellung, im Sinne unserer Mandanten, stehen die optimiert auszuübenden vielfältigen Möglichkeiten die die Gesetze erlauben. So integrieren wir - Steuerberater München Team Härtl - die Steuerbilanzpolitik in die gesamtunternehmerische Planung Ihres Unternehmens.
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Zusammenfassung unserer Prämissen im Kernprozess Jahresabschlusserstellung für unsere Mandanten in München und Umgebung:

  • Die Steuerbilanzpolitik fällt unseres Erachtens klar in den Bereich der Steuergestaltung.
  • Dabei geht es um die mandantenorientierte Ergebnissteuerung mit dem Ziel, dauerhaft möglichst geringe und gleichmäßige Steuerzahlungen "ohne Überraschungen" zu erreichen.
  • Für den zu beobachtenden i.d.R. mehrjährigen Gestaltungszeitraum soll der Steuerbarwert minimiert bzw. der Gewinn nach Steuern nach oben optimiert werden.
  • Dabei beachten wir stets die Zweischneidigkeit der Bilanz. Danach führt jede steuerbilanzpolitisch motivierte Gewinnkürzung in den ersten Planungsjahren zu Steuerersparnissen jedoch zu Gewinnerhöhungen in späteren Planungsjahren.
  • Die erzielbaren Steuerersparnisse sind daher oft nur temporär. Dennoch lassen sich so finanzwirksame Steuereffekte erzielen.

Steuerberatung Härtl - Wir erstellen Ihren Jahresabschluss in München

Echte Steuerminderung?:

  • Der Grundgedanke der Steuerbarwertminimierung besteht darin, in den ersten Planungsjahren möglichst niedrige Steuerbilanzgewinne zu erzielen, um den damit verbundenen Abfluss von liquiden Mitteln (Steuern) in spätere Jahre zu verlagern.
  • Die Steuerersparnisse der ersten Planungsjahre können auf dem Kapitalmarkt angelegt oder zur Eigenfinanzierung eingesetzt werden.

Deshalb nutzen wir das Prinzip der Progressionsoptimierung:

  • Gewinnverlagerung in spätere Planungsjahre führt zu einem positiven Progressionseffekt für natürliche Personen und für Personengesellschaften, an denen natürliche Personen beteiligt sind, denn der Einkommensteuertarif hat einen progressiven Verlauf.
  • Der Progressionseffekt kann dazu führen, dass die Gewinnminderung in den ersten Planungsjahren einem vergleichsweise geringeren Steuertarif unterliegt als die Gewinnerhöhung in den späteren Planungsjahren.
  • Ein möglichst hoher Progressionseffekt lässt sich erzielen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte innerhalb des Planungszeitraums so verteilt werden, dass für alle Planungsjahre ein möglichst geringer Steuertarif zur Anwendung kommt.
  • Steuertarifreformen sind dabei stets zu beachten, denn auch diese haben einen Steuersatzeffekt zur Folge.
Es ist nicht immer einfach, den Steuersatzeffekt in eine Steuerplanung einzubeziehen, jedoch verfügen wir über die besten am Markt befindlichen Tools und stets aktuellste Informationen um ein möglichst genaues zutreffendes Planergebnis zu erzielen.

Grundsätze der Buchführung
Art der Gewinnermittlung
Ermessensspielräume

Haben Sie Fragen zum Jahresabschluss, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme !




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